Einzelnen Beitrag anzeigen
  #17  
Alt 25.05.2014, 00:34
Benutzerbild von Seehase1981
Seehase1981 Seehase1981 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: HH-Altengamme
Beiträge: 39
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,

möchte mal als "Insider" zum Thema SchwebAusweis meinen Senf dazu geben. Hab acht Jahre im Versorgungsamt als Sachbearbeiterin gearbeitet. Also, grundsätzlich und als Faustregel kann ich jedem nur an Herz legen, nach der getroffenen Entscheidung (Feststellungsbescheid mit der Höhe des GdB) Widerspruch einzulegen und auf jeden Fall AKTENEINSICHT zu beantragen. Nur so kann man selber nachlesen, was der eigene Arzt zum Krankheitsbild und zum Ausmaß der Funktionseinschränkung geschrieben hat: denn: fast alle Feststellungen werden nur nach Aktenlage getroffen. Und wenn im angeforderten Befundbericht steht "Herr M. hat keine nennenswerten Einschränkungen im Alltag, kann x Meter laufen, Haushalt versorgen etc. pp" dann bedeutet das für den Gutachter, dass der GdB nicht "so hoch" ausfallen kann. Denn: es kommt darauf an, wie stark man im Alltag in allen Lebensbereichen durch die einzelnen dauerhaften Erkrankungen eingeschränkt ist. So hart es sich anhört: aber die Tatsache, dass man keine Brust mehr hat als Frau schränkt einen pauschal nicht bei Essen, Trinken, Rausgehen, Einkauf etc. ein. Es sei denn, der Arzt erwähnt genau diese Einschränkungen in dem Ausmaß in seinem an das Versorgungsamt ausgestellten Befundbericht.

Bei Krebserkrankungen orientiert sich die Höhe des GdB rein an dem Fortschritt, das heisst am Tumorstadium. Je höher, destoh größer der GdB. Und wenn dann noch Merkzeichen vergeben werden (z. B. G für erhebliche Gehbehinderung), dann sagt das alles aus.

Zu den sogenannten Nachteilsausgleichen kann ich nur sagen: je höher der GdB, desto höher die steuerlichen Vorteile. Ansonsten Kündigungsschutz (bei Kündigung MUSS das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung geben, sonst ist diese unwirksam und Anspruch auf Zusatzurlaub). Das wars im Großen und Ganzen auch schon. Einige KK geben halt Nachlässe bzw. Befreiuungen, aber das ist nicht gesetzlich geregelt! Also "Kulanz"...

Hoffentlich konnte ich ein wenig aufklären...

VG von Seehase
Mit Zitat antworten