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Alt 12.01.2015, 14:01
axellino axellino ist offline
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Standard AW: nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen

Das ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregelung setzt nicht vorraus,das vorher eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde.Die Arbeitsagentur fordert sowieso auf innerhalb von 4 Wochen einen LTA - Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.Damit nimmt dann alles seinen lauf.Bei mir wurde der Antrag nach 3 Monaten abgelehnt.Keine Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha zu erwarten.Dann 2 Monate später wurde mir mitgeteilt,das dieser Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird.Danach musste ich noch einiges an Papieren bei der Rentenversicherung einreichen und nach ca. 10 Monaten Bezug des ALG 1 nach Nahtlosigkeit,wurde mir eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.
Bei mir spielte damals auch der finanzielle Aspekt eine grosse Rolle,so das ich versuchte das Krankengeld und ALG 1 voll auszuschöpfen.
Das Krankengeld und dann das folgende ALG 1 nach Nahtlosigkeit,waren um einige Euros höher wie eine evtl. zu erwartende Erwerbsminderungsrente.
Da ich annehme das ein ALG 1 Anspruch von 12 Monaten vorhanden ist (wenn ebend nicht vorher schon über eine Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde) und auch durch den Bezug von Krankengeld und ALG 1 noch ein paar winzige Pünktchen ins Rentenkonto fliessen,würde ich einen Rentenantrag nicht vorher stellen.Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
Desweiteren ist zu diesen Zeitpunkt nicht vorher zu sehen,wie sich der Gesundheitszustand und die damit verbundene Erwerbsfähigkeit entwickelt oder verbessert und darum wäre ich mit Äusserungen gegenüber der Arbeitsagentur und vorallendingen gegenüber der Rentenversicherung vorsichtig,evtl. nur eine teil Erwerbsminderungsrente beanspruchen zu wollen,vielleicht kommt man um eine volle Erwerbsminderungsrente und wenn nur befristet nicht herum.
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