Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 13.07.2004, 00:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berichtigung Jan. 1961!

Sorry,

bin schon müde und habe da etwas verwechselt. :-(

Also: Das Datum Januar 1961 bedeutet:

Erwerbstätige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente bereits dann, wenn sie berufsunfähig sind, also im angestammten Beruf nur noch zu weniger als 50% erwerbstätig sein können.

Da dein Vater aber die volle Erwerbsminderungsrente beantragen will, ist diese Klausel für ihn uninteressant.

Sorry nochmal für die falsche Auskunft im 1. Beitrag von mir!

Norma
Mit Zitat antworten