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Alt 22.09.2006, 11:24
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Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: Kostenübername PET

Das Problem ist, falls der Arzt für gesetzliche Versicherte ein Einweisung ins KH ausschreibt, wird die med. Notwendigkeit geprüft. Nachdem die übliche Nachsorge nach den Bestimmungen vom 1.4.2003 bei Kassenpatienten nicht mehr im KH vorgenommen werden darf, sondern im niedergelassenen Bereich stattfinden soll, muss eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegen.
Somit kann der Mediziner in Regress genommen werden, wegen einer sog. "scheinstationären Einweisung".

Grüsse

Christine
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