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Alt 26.08.2008, 22:18
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Conny44 Conny44 ist offline
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Registriert seit: 31.12.2006
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo ihr Lieben zusammen,

ich danke euch erst einmal recht herzlich für die zahlreichen Beiträge.
Ja, ich weiß, es wird schwer werden und einen Kampf geben. Aber das Kämpfen bin ich leider gewohnt.

Vielleicht doch noch was zur Erklärung, weil ja nicht jeder in unserem Thread lesen mag.

Ich habe meinen Mann hier im Forum durch die Krankheit meines Papas kennen- und später lieben gelernt. JAAAAA, das gibt es!!!!!! Auch wenns für manchen nicht nachvollziehbar ist, es hat uns beide voll erwischt, trotz der Krankheit, das war am 16. Mai 2007. Man kann nämlich auch mit Krebs total liebenswert sein. Auch ich hatte also genug Erfahrung mit BSDK. Mein Mann war ohnehin der Profi auf diesem Gebiet. Wir kämpften also ab da gemeinsam gegen diesen Krebs. Der Heiratsantrag kam übrigens von ihm. Witwenrente war kein Thema.

Laut Kommentar zum SGB VI § 46 liegt auch eine Versorgungsehe nicht vor, wenn die Heirat zur Sicherung der erforderlichen Betreuung/Pflege des ständig auf Plfege angewiesenen Versicherten erfolgt, sofern mit dem Ableben des Pflegebedürftigen auf absehbare Zeit nicht zu rechnen war. Das BSG begründet dies mit dem vorrangigen Wunsch eines Pflegebedürftigen, mit der Heirat seine persönliche Situation zu verbessern. Der zu Pflegende erlangt mit der Eheschließung unschätzbare Vorteile, da Ehegatten einander zu Beistand in allen Lebenslagen - so auch zu gegenseitiger Pflege - verpflichtet sind. bereits diese legitime Intention des Pflegebedürftigen genügt, um zu widerlegen, dass alleiniger bzw. überwiegender Zweck der Eheschließung die Hinterbliebenenversorgung war.
So. Und genau das wurde von seinem Arzt bescheinigt, der meinen Mann und seinen Verlauf immerhin persönlich kannte. Hinzu kommt, dass mein Mann in überhaupt keine Schublade passte.
Das mit der Pflege war sicherlich auch ein Beweggrund, aber in erster Linie ging es um unsere Liebe. Und es ist ehrlich so gewesen, dass dieses Zugehörigkeitsgefühl meinen Mann vorerst einen enormen Auftrieb gab. Was so eine Krankheit bedeutet, brauche ich ja hier ZUM GLÜCK niemandem zu erklären.

Und nun wurde der Arztbericht ignoriert und einfach mal von dieser beratenden Ärztin des Rentenbundes gesagt, DOCH! Die Beweislast liegt zwar bei mir, aber es herrscht trotzdem Amtsermittlungsgrundsatz beim Rentenbund. Und wir haben eigentlich noch viel mehr Beweise auf Lager, aber wir hängen ja erstmal hier fest. Und warum sollen wir uns die Gedanken des Rentenbundes machen, wenn die Damen dort bzw. eigentlich nur die Ärztin (die Sachbearbeiter schienen ja unsicher zu sein) noch nicht einmal ansatzweise den Arztbericht zur Kenntnis nimmt oder gar hinterfragt? Sorry, ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst (Amtsgericht) und kenne es, dass man sich auch mit Beweisen auseinandersetzt. Und das hat sie definitiv nicht getan. Außerdem, wenn überall von absehbarer Zeit die Rede ist, dann muss es auch eine Erklärung dafür geben, was darunter verstanden wird.

Im übrigen würde ich sowieso möglicherweise aufgrund meiner eigenen Tätigkeit nicht viel oder gar nix ausgezahlt bekommen. Ich bin selbst abgesichert. Aber darum gehts es mir gar nicht. Ich werde jedenfalls nicht aufgeben. Und natürlich ziehe ich das Ding auch nicht alleine durch. Hab ja meinen Rentenbeistand, die total fit ist auf diesem Gebiet. Und sie geht auch systematisch an diese Sache heran - ohne Emotionen. Ich habe nämlich leider zuviel davon, aber wen wunderts? Wollte mich nur unabhängig von ihr auch schlau machen. Denn schaden kanns ja nicht.

Habt alle erstmal herzlichen Dank!

@July: Wäre genial, wenn du mal nachfragen könntest, aber keine Hektik. Danke!!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (26.08.2008 um 22:21 Uhr)