Einzelnen Beitrag anzeigen
  #38  
Alt 25.12.2004, 13:23
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente bei Krebs?

Liebe Bella,

habe deinen Beitrag gerade erst gefunden.
Erst einmal wünsche ich dir frohe Weihnachten! :-)

Bei deiner Krankengeschichte sollte eine Zeitrente kein Problem werden, allerdings gilt immer noch der Grundsatz: "Reha vor Rente".

Warst du schon 2003 in der Reha???

Falls ja, was steht im Entlassungsbericht über deine Erwerbsfähigkeit (WICHTIG!)???

Wenn dein Krankengeld im Juli 2005 ausläuft, dann solltest du tatsächlich bald den Rentenantrag stellen; es ist nämlich möglich, dass du erneut in die Reha geschickt wirst (wegen der Darm-Op und der Hand-Op NACH der letzten Reha (Verschlimmerung); dadurch verzögert sich natürlich die Rentenentscheidung um einige Wochen...

Es ist aber genauso gut möglich, dass sich der Rentenversicherungsträger an den Aussagen der Reha-Ärzte von 2003 orientiert und sich nur noch die Unterlagen über die danach erfolgten Op´s ansieht (Entscheidung nach Aktenlage).

Es gibt dann noch eine 3. Möglichkeit: du wirst nicht mehr in eine Reha geschickt; es erfolgt auch keine Entscheidung nach Aktenlage....du wirst zu einem Gutachter geschickt und der soll dann entscheiden (das ist der übliche Weg.

Im Übrigen hat dein Neurologe keine Ahnung. ;-)

Wir leben immer noch in einem Sozialstaat (auch wenn der inzwischen stark bröckelt ;-)).

Wenn also dein Krankengeld im Juli 2005 ausläuft, über deinen Rentenantrag bis dahin nicht entschieden wurde...dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 125, ich glaub, der steht im IX. Sozialgesetzbuch).

Du meldest dich also (rechtzeitig, das heißt, 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldes!) beim Arbeitsamt (obwohl du ja eigentlich Arbeit hast!) und erhälst dann vom ersten Tag der Aussteuerung durch die KK bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers Arbeitslosengeld (und...du bist somit durch das AA weiter krankenversichert, was wirklich SEHR WICHTIG ist!).

Dein Neurologe irrt sich ebenso, was den Unterschiedsbetrag zwischen Krankengeld und Rentenhöhe betrifft; du brauchst NICHTS zurückzahlen, solange du dich an die Gesetze hälst!

Das heißt, du MUSST deine Krankenkasse über deinen Rentenantrag SOFORT informieren!
Die KK wird sich nämlich deine Rentennachzahlung (die gibt es immer, weil der Antrag ja einige Zeit dauert)einsacken ;-), darauf haben sie Anspruch!

ABER...MEHR bekommen sie nicht!!!

Wenn du also 1000 Euro Krankengeld bekommen hast, die Rente aber nur 700 Euronen sind, dann hat die KK Pech gehabt; die 300 Euro sind futsch... ;-).
DU brauchst somit NICHT die Differenz tragen!

So, ich hoffe, ich konnte dir ein paar Infos geben.:-)

Ich jedenfalls sehe bei dir keine Probleme mit deinem Rentenantrag; der sollte eigentlich mehr oder weniger glatt durchgehen (natürlich nur auf Zeit, ist ja heutzutage so üblich).

Viel Glück!

Norma

PS:
Mit Zitat antworten