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Alt 12.01.2005, 20:18
Gast
 
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Standard Rente bei Krebs?

Nur der guten Ordnung halber.

Da hier viele Interessierte lesen, möchte ich die Angelegenheit nicht so im Raum stehen lassen.

Wir haben uns durchaus an die Gesetze gehalten.

Wenn man keinen REHA-Antrag stellt - egal, ob der Arzt diesen Antrag nicht befürwortet oder der Rentenversicherungsträger diesen Antrag ablehnt - hat man noch Zeit genug, Arbeitslosengeld nach § 125 SGB zu beantragen und nach Aufforderung des Arbeitsamtes den Rentenantrag zu stellen. Selbst wenn das nicht nahtlos klappen würde, kann mein Mann, da ich berufstätig bin, über die Familienversicherung weiter krankenversichert bleiben.

6-8 Wochen vor Aussteuerung wird man von der Krankenkasse darüber informiert und aufgefordert, sich beim Arbeitsamt zu melden bzw. einen Rentenantrag einzureichen.

Manchmal ist es aus medizinischen Gründen erforderlich, diesen Weg zu gehen und nicht sofort einen Antrag auf Rente zu stellen. In unserem Fall wird sich erst nach Aussteuerung therapiebedingt herausstellen, inwieweit und für wie viele Stunden mein Mann noch arbeitsfähig sein wird oder ob er gar nicht mehr arbeiten kann. Das ist vielleicht nicht der übliche Verlauf, aber durchaus ein Weg, der gesetzlich zulässig ist.

Lieben Gruß von Monika
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