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Alt 05.07.2009, 00:42
Qumaira Qumaira ist offline
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Ausrufezeichen AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

@ Elmo

Ein guter Deal. Das wünschten sich bestimmt viele, doch die meisten bekommen solche Deals nicht angeboten.

Aktuell; Klage beim Sozialgericht, ohne Aussicht auf Erfolg.

nun, wie bereits berichtet, hatte ich letztes Jahr am 22.07.2008 Klage eingereicht, beim Sozialgericht.

einige user dieses forum haben mich angeschrieben, Danke an Euch.
Nach Beratung mit meinem Anwalt, habe ich die Klage am 23.06.2009 zurück gezogen, da kein Ausblick auf Erfolg.

Gründe die zum zurückziehen der Klage führten;

-> Das Sozialgericht kann nicht entscheiden, dass Krankenkassen die Kosten für die Kryokonservierung übernehmen soll.
Das Sozialgericht kann keine Normen-Kontroll-Gesetze ändern.
Normen-Kontroll-Gesetze siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle

Da es in meinen Augen eine Diskreminierung darstellt, aufgrund des
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az.:2 C 11.06
möchte ich nun weitergehen, und soviele Menschen informieren, wie es geht.

Urteil des BSG vom 28.06.1990 - 3 RK 19/89
Die geltende Rechtslage untersagt den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Kryokonservierung von Sperma zu übernehmen.

-> Anwalt sagte zudem, dass die Klage von einem Klägerfreundlichen Richter angenommen wurde, dann wurde ein anderer Richter eingesetzt.
Wieso, weshalb, warum.. keine Ahnung. Dieser Richter wäre laut meinem Anwalt, ein sogenannter "Hardliner".

Nun, ich hab mittlerweile einen Blog eingerichtet, der sich ausschliesslich mit dem Thema befasst. Zunächst hab ich chronologisch aufgelistet.

wer Interesse hat ; http://kryokonservierung.blogspot.com/


Medien in Deutschland interessieren sich nicht für dieses Thema, ich weiss nicht wieviele Zeitungen, Online-Zeitungen, Magazine, Webseitenbetreiber ect. angeschrieben habe, ich kann aber an 5 Fingern abzählen, wer mir überhaupt geantwortet hat. Ich denke dieses Thema ist nicht nur für uns Hodenkrebslern, es umfasst eine sehr große Anzahl Menschen, die aufgrund einer Chemo und ect bedroht sind Ihre Zeugungsfähigkeit zu verlieren.

Ich möchte nun, dazu aufrufen, dass wir etwas aufbauen, einen Widerstand gegenüber der gesetzeslage zeigen, und vielleicht verändern wir etwas.
Ich habe mir in den letzten tagen einige Gedanken gemacht.:
Worauf ich im endeffekt hinaus will.:

Ich denke, dass sollte ich schon erwähnen.

Zunächst ist das Urteil des BSG vom 28.06.1990 - 3 RK 19/89

im Gegensatz zu dem Urteil

Az.:2 C 11.06

widersprüchlich, wenn es heisst;

nach §27 Abs. 1 SGB V.

Eine ärztliche Tätigkeit ist nur dann ärztliche Behandlung im Sinne der Krankenversicherung, wenn sie gezielt der Heilung, Behandlung oder Erkennung einer Krankheit dient; Methoden, die nicht diesen Zielen dienen, gehören daher nicht zur ärztlichen Behandlung in diesem Sinne. Das Einfrieren und Lagern des Samens wirkt weder auf den Körper ein noch ist es für sich allein geeignet, gezielt der Heilung Behandlung oder Erkennung einer Krankheit zu dienen.

und zu den Grundrechten Art. 1-19 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Eines der wichtigsten im GG;

Art.3 GG
(1) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(2)Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wer Interesse hat, einfach unter pn melden.
Es gibt eine Menge von Möglichkeiten.

Viele Grüße

Michael
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