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Alt 21.05.2013, 13:59
Brynhildr Brynhildr ist offline
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Standard AW: Widerspruch Klinik

@PeterBoe: bei der Frage hier dreht es sich um die nächste Reha nach einem Jahr dann, nicht um die erste AHB
Mir wurde erzählt, sie steht uns Krebsüberlebenden zu und würde nur selten abgelehnt, und dann nach dem ersten Widerspruch genehmigt .

Nebenbei ist bei Krebs die AHB nicht verpflichtend (wie z.b. nach einer Hüft-OP) nach 2 Wochen zu starten, sondern es sind wohl auch bis 6 Wochen Verzögerung zulässig.

edit: ich habe hier gefunden: http://www.hamm-kliniken.de/rehaklin...hb-portal.html
Zitat:
Eine Anschlussrehabilitation (AHB) muss in der Regel nach einer Operation innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus der Akutklinik stattfinden. Falls der Anschlussrehabilitation eine Bestrahlung vorausgeht, muss sie spätestens vier Wochen nach Bestrahlungsende beginnen. Bei Bestrahlungen des Kopfes oder des Halses erhöht sich diese Frist auf zehn Wochen.
@Nicole: alles gute!

Geändert von Brynhildr (14.01.2014 um 20:35 Uhr)
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