AW: Betreuung und Beruf
Liebe Suse,
wenn Du, eine der vom Pflegestärkungsgesetz vorgesehenen Freistellungen in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du von der Pflegeversicherung Deines Mannes einen Zuschuss für Deine Kranken-und Pflegeversicherung erhalten.
Die Pflegekasse zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge für Dich,wenn Du mindestens 14 Stunden pro Woche Deinen Mann
versorgst. Außerdem bist Du gesetzlich unfallversichert als eingetragene Pflegeperson.
Die Krankenkassen prüfen auch, ob eine Mitgliedschaft über die Familienversicherung in Frage kommt, wenn Dein Mann Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Die Einstufung in eine Pflegestufe bildet die Grundlage für diese Leistungen.
Elisabethh.
Geändert von Elisabethh.1900 (20.07.2015 um 22:43 Uhr)
Grund: Ergänzung vorgenommen
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