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Alt 17.02.2006, 10:44
malos malos ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Nadja,

das wird schon berücksichtigt mit dem Arbeitsmarkt. Hier mal ein Auszug aus meinem Rentenbescheid von2004 :

Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsmiderun auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschliesslich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.

Das fand ich auch noch:

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich als Zeitrenten gezahlt. Eine von Anfang an unbefristete Rente soll es nur noch dann geben, wenn davon auszugehen ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr behoben werden kann. Nach Ablauf der Zeitrente wird der Gesundheitszustand überprüft und die Rente dann gegebenenfalls weiter bewilligt. Die Zeitrente wird immer nur für längstens drei Jahre bewilligt und kann auf höchstens neun Jahre verlängert werden. Sollte sich der Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert haben, erhält der Versicherte dann die Rente unbefristet. Ist der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei bis unter sechs Stunden einsatzfähig, ist grundsätzlich nur eine halbe Rente zu zahlen. Hat der Versicherte keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz, wird die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gezahlt. In diesen Fällen wird die Rente immer befristet gezahlt, um Änderungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen zu können.

Geändert von malos (17.02.2006 um 10:47 Uhr)
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