Hallo Monika,
ist ja toll, dass Du uns Deine Erfahrungen zur Verfügung stellen willst. Gerade habe ich zu meiner Überraschung erfahren, dass es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gibt ab dem Zeitpunkt, an dem man von einem Pfusch, fehlender oder mangelhafter Information erfahren hat.
Der TRAM, den Du vorhast, ist nicht mehr aktuell. Er wurde abgelöst von dem freien Perforatorlappen des DIEP, bei dem Dein Bauchmuskel nicht verpflanzt wird, sondern nur das Bauchfett.
Für alle Frauen, die nicht genügend Fett am Bauch haben käme evtl. der S-GAP-Flap in Frage. Du kannst Dich gern auf meiner Seite
www.brustwiederherstellung.de informieren.
Wenn Du Deine juristischen Erfahrungen gut nachvollziehbar als Hilfestellung in Deine Webseite einstellst, werde ich Dich gern verlinken.
LG
Paloma