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Alt 20.07.2004, 21:06
Gast
 
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Standard Schlichtungsantrag Arzthaftpflichtfragen

Der Gang zur Schlichtungsstelle mag ja noch für Euch gut ausgehen, nur, wenn Ihr denkt den Frosch damit in der Tasche zu haben, so muß ich Euch bitter enttäuschen. Die Ärzte, die Ihr in Regreß nehmen wollt, werden sicherlich den Spruch der Schlichtungsstelle ablehnen so weit dieser für sie negativ ist und so bleibt für Euch nur der Gang vor das Zivilgericht. Hier wird ein Gutachter dies und der Nächste etwas anderes sagen, am Ende seid Ihr die Dummen mit einem dicken Geldklotz am Bein und bekommt kein Recht. Leider Wirklichkeit auf diesem Gebiet. Deshalb mein Rat: Überlegt es Euch gut, was ihr macht und vor allen Dingen wie ihr es macht. Ohne eine ausreichende ärztliche Unterstützung hat das eh keinen Zweck.
Peter
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