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Alt 25.12.2005, 19:27
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Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid und Gaby,

wartet mal ruhig ab und lasst den Kopf nicht schon vorher hängen.
Ich bin jetzt seit dem 1.10.2000 bis erstmal 31.12.2006 EU-Rentnerin und habe mittlerweile von der BfA und dem Versorgungsamt 8 Gutachter vorgestellt worden, um die Verlängerung der Rente und der Schwerbehinderung untersuchen zu lassen.

Bei der 1. Begutachtung nach meiner BK-Erkrankung musste ich zu einer Neurologin zur Begutachtung. Die war sehr nett und ich konnte gut mit ihr reden.

3 Tage später hatte ich einen Begutachtungstermin bei einem Internisten. Das war der Oberhammerarzt. Ich habe einen Port, weil ich nur noch eine klitzekleine Vene auf dem Handrücken habe, wo bestenfalls 3 Tropfen Blut raus zu kriegen ist. Mit der dicksten Nadel hat der Doof doch versucht, Blut zu entnehmen. Hat natürlich nicht geklappt.Meine Hand war noch wochenlang dick und bunt.

Dann hat er kurz meine Lungen abgehorcht und danach musste ich mich bis auf die Unterhose entkleiden. Anschl. musste ich ein paar Schritte gehen (ich habe seit der Taxolchemos Polyneuropathie in Händen und Füssen, kann schlecht laufen und das auch nur mit Stock oder Gehhilfe) und dann durfte ich mich wieder anziehen. Ich habe noch gedacht, jtzt würde meine richtige Untersuchung anschl. anfangen. Doch denkste, er gab mir die Hand, wünschte mir alles Gute und ich war entlassen. Ich hatte damals ein sehr schlechtes Gefühl wegen meinem Antrages. Doch als ich dann den Bescheid von der BfA bekam, war ich erst mal für 2 Jahre BU-Rentnerin.

Der Gutachter den ich danach für die Verlängerung der BU-Rente hatte, war ein Neurologe. Hat mit allen seinen Geräten teure Untersuchungen gemacht. Dabei hat er sich ununterbrochen über die damals neue Budgetierung der Ärzte ereifert. Über meine Beschwerden wurde gar nicht gesprochen. Dann hat er sich noch kurz zwischen Tür und Angel über meine psychischen Probleme ausgelassen. Angeblich konnte er gar nicht verstehen, weshalb ich von der BFA bei meinem Krankheitsbild noch zur Gutachteruntersuchung müsse. Ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen, meiner Rente ohne Zeibegrenzung würde er auf jedem Fall zustimmen. Ich war total happy und dachte, dass ich es jetzt endlich geschafft hätte, meine BU-Rente bis zur Vollrente zu bekommen. Als ich dann den Rentenbescheid von der Bfa bekam, bin ich bald vom Hocker gefallen. Von wegen Rente ohne Zeitbegrenzung, der A.... hatte mir mal gerade die BU-Rente für 1 1/2 Jahre genehmigt.

Ihr seht, es sagt gar nichts aus, wie der Arzt war und was er gesagt und untersucht hat. Deshalb mein guter Rat, wartet in Ruhe ab, in den Widerspruch könnt ihr immer noch gehen.

Jetzt noch eine kleine Episode am Rande.Ich bin vor ca. 2 Jahren gegen den Bescheid des Versorgungsamtes, wegen meiner Änderung der Schwerbehinderung, mit einem Rechtsanwalt angegangen. Der RA hat die Akten vom Versorgungsamt und von der BfA angefordert. Noch bevor meine BfA-Akte beim RA war, bekam ich von der BfA plötzlich um die 860,oo E überwiesen, mit dem Vermerk, dass damals Krankengeld und Rente nicht richtig verrechnet wurden und mir der Betrag noch zustände. D. h. wenn mein Anwalt nicht aus einem ganz anderen Grund meine Akte angefordert hätte, hätte ich dieses Geld was mir praktisch unterschlagen wurde, niemals erhalten. So kann es auch gehen! Traurig aber wahr!

Ich wünsche euch gute Besserung und alles Gute für die Rente.

Schreibt mal, wie alles ausgegangen ist.

Viele Grüsse
Rubbelmaus
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