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Alt 19.02.2003, 11:43
Gast
 
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Standard Patientenverfügung

Wenn man jemanden hat, dem man vollständig vertrauen kann, und der bereit ist, sich im Bedarfsfall um Deine Angelegenheiten zu kümmern, dürfte eine Vollmacht vorzuziehen sein.
Damit wird das mit der Betreuerbestellung verbundene gerichtliche Verfahren vermieden.
Andererseits steht der Bevollmächtigte –anders als der Betreuer- nicht unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts.

Wenn allerdings dem Vormundschaftsgericht ein entsprechender Anlass bekannt wird, kann es auch für den Bevollmächtigten eine Kontrollperson (=Vollmachtsbetreuer) bestellen, der den Bevollmächtigten dann überwacht.
Gruss
Bluebird
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