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Alt 15.01.2010, 13:20
Olli68 Olli68 ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente

Hallo I.J. und Altmann!

Ja, es ist schon manchmal erstaunlich was unsere Behörden alles so wissen, was wir nicht mal selbst wissen . Mich wollten sie damals von 70% GdB auf 30 % GdB (Grad der Behinderung) runterstufen, weil ich ja kein Krebs mehr habe, dabei hatten sie die Unterlagen über meine Neuerkrankung längst im Hause.
Als klägliche Ausrede kam dann, ich hätte Sie darüber informieren müssen, das ich nei erkrankt bin. Ja, wie denn, hab ich dann gefragt und ob es nicht reichen würde, das sämtliche Befunde und Arztberichte bereits bei denen im Haus wären.
Soviel zur Ordnung und logischem Denken bei Behörden.
Wenn dich der/die Gutachter/in als Alkoholiker abstempelt, obwohl du noch nie im Leben was getrunken hast, so würde ich dagegen Rechtsmittel einlegen. Diese Behauptung entspricht dem Tatbestand der Verleumdung und ist entsprechend strafbar.
Desweiteren würde ich gegen die Nichtberücksichtigung der Kreislaufprobleme und sonstiger körperlich/gesundheitlicher Einschränkungen Beschwerde einreichen. Nur wenn man sich gegen Behörden mit Nachdruck wehrt, kommt man da weiter. Glaubt mir ich spreche da aus Erfahrung.

Liebe Grüße und viel Kraft für den Kampf

Olli
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