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Alt 14.01.2008, 14:43
Astrid09 Astrid09 ist offline
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Standard AW: Asbest-Erkrankung-Krebs - erst nach dem Tod festgestellt

Ich möchte hier noch einmal allgemein antworten.

Wenn ein Versicherter an einer vermuteten Berufskrankheit stirbt und noch kein Antrag bei der Berufsgenossenschaft auf Anerkennung lder Erkrankung als Berufskrankheit äuft, dann kann der Hinterbliebene (Witwe, Waise) "nur" noch die Anerkennung der BK und die Erbringung von Hinterbliebenenleistungen beantragen.

Leistungen, die der Versicherte zu Lebzeiten noch hätte bekommen können wie die eigene Verletztenrente, können dann nicht mehr erbracht werden.

Die Aussage der Rentenkasse "Wäre der Befund zu Lebzeiten festgestellt worden hätte meine Mutter volle Witwenrente erhalten. Mit Berufserkrankung." kann ich nicht deuten.
Die Rentenkasse, wenn denn die Rentenversicherung gemeint ist, hat nicht über die Berufskrankheit zu entscheiden.

Im Anerkennungsfalle würde die Witwe dann 2 Witwenrenten erhalten, einmal die von der Berufsgenossenschaft und die von der Retenversicherung, ggf. unter teilweiser Anrechnung der Unfall-Witwenrente.

Liebe Grüße
Astrid
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