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Alt 26.08.2008, 12:50
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Conny44 Conny44 ist offline
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Böse Witwenrente abgelehnt ...

Hallo an alle,

ich habe eine spezielle Frage, vielleicht kennt sich jemand hiermit aus?
Kurz zur Vorgeschichte für die, die uns nicht kennen: (Genaueres könnte man hier nachlesen: http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=20610

Mein Mann wurde am 21.09.2005 nach Whipple an BSDK erfolgreich operiert. Ein Jahr später im Oktober 2006 wurde ein Rezidiv festgestellt (Lt. CT), es erfolgte erneute OP, die das Rezidiv aber nicht bestätigte. Den suspekten Herd, welcher im CT feststellbar war, gab es aber nach wie vor und wuchs, wie sich später leider herausstellte. Am 21.09.2007 (an seinem 2. Geburtstag) haben wir geheiratet, und zwar aus Liebe!!! Wir wollten gemeinsam kämpfen und waren trotz aller Diagnosen und Prognosen der Hoffnung, dass wir es schaffen, das Mistding zu besiegen. Aber am 15.05.2008 verstarb mein Schatz leider.

Generell wird ja davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Witwenrente ausgeschlossen ist, wenn die Ehe nicht mindestens 1 Jahr bestand, da somit von einer sogenannten „Versorgungsehe“ ausgegangen wird. So ist halt die gesetzliche Vermutung, es sei denn, diese kann man widerlegen.
Mit Hilfe der privaten Rentenberaterin (Rechtsbeistand) meines Mannes stellte ich den Antrag, gab eine wahrheitsgetreue Erklärung ab und fügte ein ärztliches Attest bei, welches unter anderem bescheinigt, dass mit dem plötzlichen Tod nicht gerechnet werden konnte und dass mein Mann auf meine Unterstützung dringend angewiesen war, ebenso dass ihm diese Heirat Sicherheit, Geborgenheit, neuen Mut und einen enormen Auftrieb gab.

Nun wurde der Rentenantrag abgelehnt mit genau einem Satz, der da heißt:
Die von Ihnen im Rentenverfahren dargelegten Gründe sind nicht geeignet, die gesetzliche Vermutung, dass eine Versorgungsehe vorliegt, zu widerlegen.
Das wars. Keine Begründung, nix.

Daraufhin forderte meine Beraterin die Akte an, gestern hatte ich bei ihr Termin, und jetzt kommts!!!! Es wird ja immer schlimmer.

Die Sachbearbeiterin war wohl der Auffassung, dass es sich um keine Versorgungsehe handeln könnte, gab aber die Akte zur Entscheidung weiter. Aber auch dort traute sich wohl keiner, so dass eine Vorlage an „die beratende Ärztin des DRB“ erfolgte.
Es wurden noch handschriftliche Vermerke der Sachbearbeitung gemacht, die lauten:
Spätestens bei Diagnose des Tumor-Rezidivs 09/2006 mit umfangreicher Therapie war die Prognose als wenig günstig einzustufen. Die Behandlung hatte nur lindernden (=palliativen), keinen heilenden Charakter. Allerdings war die Länge der Lebensdauer nicht abzusehen.

Soweit, so gut.
Dann wurde der „beratenden Ärztin“ eine Frage gestelt:
War zum Zeitpunkt der Eheschließung – 21.09.2007 – mit dem Ableben auf absehbare Zeit nicht zu rechnen?
Diese Frage wurde von ihr mit einem schlichten: Doch beantwortet.

Dieses "Doch" führe also zur Ablehnung, ohne medizinische Erläuterungen und Abwägungen zu geben und vorallem ohne auch nur den Versuch zu wagen, die Aussage des – den Versicherten bis zu dessen Tod – intensiv behandelnden Arztes – Herrn Dr. ….. – mit medizinischer Auseinandersetzung zu dessen Aussage im ärztlichen Attest zum Rentenantrag zu widerlegen. Das heißt, die Aussage des behandelnden Arztes wird als „Scharlatanerie“ abgetan.
Meine Rentenberaterin hat nun ein saftiges Schreiben gesandt, unter anderem mit der Frage:
Was versteht Ihre beratende Ärztin unter „absehbare Zeit“?

Und das wäre auch hier meine Frage. Hat vielleicht jemand Ahnung, was im Rentenrecht „absehbare Zeit“ bedeutet. Kennt jemand hierzu Rechtsprechungen? Ich habe nur herausgefunden, dass bei Erwerbsunfähigkeit diese „absehbare Zeit“ mit 6 Monaten beziffert wurde. Aber das dürfte ja wohl mal was anderes sein. Ich finde es jedenfalls unmöglich, denn irgendwo ist ja mein Tod auch absehbar.

Wäre für jede Info dankbar!!!

Das Emotionale habe ich jetzt mal beiseite gelassen, sonst krieg ich hier keinen vernünftigen Text zu stande und wäre nur am heulen, dazu steht auch genug in dem anderen Thread.

Achso, mein Mann bekam seit Dezember 07 EU-Rente, komischerweise haben da alle Befunde, OP-Berichte und die ärztliche Stellungnahme damals nicht ausgereicht, und mein Mann sollte noch einer weiteren Ärztin zwecks Gutachten vorgestellt werden. Also von der Berufsunfähigkeit waren die nicht überzeugt, aber vom bevorstehenden Tod?????????????????

Danke!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (26.08.2008 um 14:40 Uhr)