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Alt 28.08.2008, 14:09
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo ihr Lieben,

ich danke euch sehr für eure Antworten, auch für die einfühlsamen Worte.
Offenbar kann uns die Frage wirklich nur die DRV beantworten, also abwarten. Denn immerhin haben die den Begriff „absehbare Zeit“ in ihren Formularen aufgenommen. Ergo muss es – zumindest in ihren eigenen Reihen - eine Definition dazu geben.

Zusammenfassend möchte ich aber nochmal sagen, dass einfach nur gesetzlich vermutet wird, dass es sich um eine Versorgungsehe handelt. Diese Vermutung ist widerlegbar, auch dieses beinhaltet das Gesetz. Die materielle Beweislast obliegt mir, aber die Ermittlung der maßgeblichen Umstände obliegt nach dem Amtsermittlungsgrundsatz dem Rentenversicherungsträger.

Und da liegt der Haken: Es wurde NICHT ermittelt. Wir haben immerhin Akteneinsicht genommen und konnten genau das feststellen.
Es liegt ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes meines Mannes vor und eine eigene wahrheitsgetreue Stellungnahme von mir. Beides wurde ignoriert. Da kann nicht eine dahergelaufene Ärztin, die meinen Mann NICHT kannte und NICHT behandelt hat, einfach mal behaupten (entgegen des behandelnden Arztes), dass zum Zeitpunkt der Eheschließung das Todesurteil schon feststand ohne nähere Erklärung dazu, was sie veranlasste, sich göttliche Fähigkeiten anzumaßen.
Auch dass die Prognosen bei Bauchspeicheldrüsenkrebs schlecht sind, rechtfertigt dies nicht. Denn es geht um den damaligen Gesundheitszustand und nicht um den „REGELFALL“. Die mediane Überlebenszeit nach Resektion liegt bei 12-18 Monate, mein Mann lebte 32 Monate damit. Nach der 1. OP wurde ihm gesagt von einem Onkologen, den er dann wechselte, dass er Weihnachten 2006 statistisch gesehen nicht erleben würde. In fast allen Fällen bilden sich Metastasen an der Leber, mein Mann hatte keine …. und, und, und …..
Da das Gesetz besagt, dass es bei der Widerlegung um den konkreten Einzelfall geht, dann ist dieser Fall auch individuell zu bearbeiten und sind nicht alle Beweise unter den Tisch zu kehren ohne weitere Erklärung. Diese Ärztin hat sicherlich medizinische Kenntnisse, ist aber auch nur ein Schreibtischtäter. Es muss noch nicht einmal sein, dass sie je in ihrem Leben praktiziert hat und schon gar nicht, dass sie sich mit der eher seltenen Krankheit BSDK auskennt.
Und die will ganz kurz und knapp mit einem „doch“ etwas beurteilen können? Ich habe mittlerweile mehr Kenntnis sowohl theoretisch als auch praktisch mit dieser Krankheit, dass ich mir nicht die Butter vom Brot nehmen lasse.
Fakt ist nämlich, dass die DRV gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen hat.

Also wir werden sehen, wie es weitergeht. Unsere weiteren Beweismittel konnten wir noch gar nicht anführen, da wir eben an diesem Punkt festhängen.

Und nochmal zur Erinnerung - die Widersprüchlichkeit:

***Ende November 2007 – alle Unterlagen, Krankenhausberichte und ärztlichen Stellungnahmen reichten NICHT aus, um EU-Rente zu erhalten
***21.09.2007 – Das Todesurteil stand aber schon 2 Monate vorher fest

Resümee der Rentenversicherung: Auch ein schon fast Gestorbener kann immerhin noch arbeiten gehen?????
Tschuldigung, aber da krieg ich das große

Übrigens sitze ich nicht 24 Stunden hier und kämpfe um die Witwenrente. Das läuft doch nebenbei. Außerdem habe ich momentan Urlaub und konnte mich mal intensiver damit beschäftigen.

Habt nochmal vielen Dank!

PS: Achso, nur mal am Rande: Ein Grund unserer innigen Verbundenheit und Liebe war, dass mein Mann genauso eine Kampfsau war wie ich.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (28.08.2008 um 15:39 Uhr) Grund: Rechtschreibung