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Alt 01.02.2006, 20:20
Anni79 Anni79 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Pat!

Der Ausweis ist nur gültig für 5 Jahre. Sobald du bei deinem Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, auf welchen immer eine Behinderung angegeben werden muss, bist du verpflichtet den GdB anzugeben.
Da du ja noch Studentin bist, kaum Steuern zahlst und demzufolge auch keinen Urlaubsanspruch hast, würde ich dir nicht zum beantragen raten.

Zumal du sicher beim sehen dieses Ausweises und dem Wissen um das Vorhandensein des Ausweises, du dich sicher bestätigt fühlen wirst in deiner "Krankheit" und dass wäre sicher nicht förderlich in deiner momentanen Situation, zumal du davon momentan auch nicht profitieren würdest.

Wie ich im posting mit asterix gelesen habe, hast du noch einiges zu verarbeiten!!! Tut mir leid!!!
Im Heilpraktiker-Jargon ist Krebs Oft / immer? eine Kalte Krankheit, die man nicht gleich merkt, die uns was sagen will, auf negative Schwingungen aufmerksam machen will. Negative Gedanken, mangelnde Möglichkeiten der Vergebung u.a. werden "verkörperlicht", drängen nach außen, wollen registriert werden.
....Hatte mich hierzu mal belesen, vielleicht wäre so eine Therapie auch etwas für dich - Heilpraktiker mit Zusatzausbildung in "Geistiger Heilung" bieten dies an.

Buchempfehlung: "Wahre Kraft kommt von Innen" von Louise L. Hay
(nur eines ihrer zahlreichen helfenden Bücher)

Liebe Grüße und alles Gute für dich

Anni
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