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Alt 05.10.2007, 17:53
babs_Tirol babs_Tirol ist offline
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Standard AW: Melanom in situ

Hallo Daniel,

wegen einem Melanom in situ bekommt man keinen Grad der Behinderung, weil mit dem Nachschnitt der Krebs geheilt ist.
Normalerweise reicht bei einem in situ Melanom, die ½ jährliche Nachsorge.
Wenn du aber zusätzlich noch an DNS ( dysplastisches Naevus Syndrom ) leidest, würde ich dir dringend empfehlen alle Naevis durch Video-Haut-Screening dokumentieren zu lassen.
Unter diesem Link genauestens erklärt:

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=15623

Allerdings ist diese Untersuchung kostenpflichtig, wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Man kann aber bedeutend schneller feststellen, ob ein Naevus zum Melanom entartet, als mit einem normalen Auflichtmikroskop.
Der Dermatologe erkennt sofort bei der nächsten Untersuchung, ob sich ein Naevus entartet hat, an Hand der vorherigen Aufnahmen.

Daheim zur Selbstkontrolle, könntest du dich von einem Familienangehörigen fotografieren lassen. Jede Körperregion einzeln alle 3 Monate und dann vergleichen.
Desweiteren sind die wesentlich dunkleren Naevis gefährlich.
Bei mir werden fast alle 3 Monate neu hinzugekommene Naevis entfernt.

Hier noch ein Link zum DNS, hier im Forum:


http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ead.php?t=2713

Desweiteren weise ich der Ordnung halber noch auf folgendes hin, ab sofort die Sonne meiden und niemals mehr ins Solarium gehen.


LG
babs_Tirol
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938
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