Lieber Budgie 69,
zuerst einmal ein herzliches Willkommen im Forum, auch wenn du dich aus traurigem Anlaß hier angemeldet hast.
Zitat:
Meine Frage: müsste meine Frau erst einmal nur diese Einwilligungserklärung unterschrieben zurückschicken (denn wir sind mit der Beendigung des Schwerbehindertenstatus absolut nicht einverstanden), oder gilt mit dem Passus "sich zu der beabsichtigten Entscheidung zu äußern" etwas anderes, nämlich ein schriftlicher Widerspruch mit detailierter Begründung?
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Ohne diese Einwilligungserklärung kann das Versorgungsamt bei den behandelnden Ärzten keine medizinischen Befunde anfordern.Da alle Befunde der Schweigepflicht unterliegen. Das Versorgungsamt schreibt die behandelnden Ärzte an und stellt sehr gezielte Fragen zu den jetzigen Beschwerden und dem Behandlungsverlauf.
Auf dem Anhörungsbogen solltet ihr alle jetzigen gesundheitlichen Probleme deiner Frau angeben, nicht nur die im Zusammenhang mit Chemotherapie und Operation stehen. Nach so einer Diagnose leiden viele Frauen unter Konzentrationsstörungen, ermüden schnell, haben Bewegungseinschränkungen im Arm auf der betroffenen Seite.
Wenn der Lokalbefund in Ordnung ist, die Laborwerte sich normalisiert haben und keine Metastasen aufgetreten sind, ist noch längst nicht die Welt wieder in Ordnung.
Leider vergessen dies viele behandelnde Ärzte und auch die Ämter sehen einen als gesund an.
Es ist wichtig, dass deine Frau mit ihrem Arzt nochmals spricht und sich die beiden abstimmen, welche Informationen ans Amt gegeben werden.
Zur rechtlichen Situation können euch auch die Tumorberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern beraten.
Zur Zeit ist erstmal die Anhörung wichtig.
Liebe Grüße an dich,
Elisabethh.