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Alt 23.05.2011, 18:14
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

hallo
schnell die Antwort zum SB Ausweis:
normalerweise gilt die Heilungsbewährung (Zurückstufung des GdB nach 5 Jahren weil man dann als gesund zählt. Ansonsten gilt: vor der Zurückstufung (Ausnahme Heilungsbewährung (ist immer im Bescheid vermerkt (soolte)) muss eine Anhörung des betroffenen erfolgen.
Sollte deine Mama eine Anhörung bekommen, Zeit lassen Frist auskosten, erfolgt ddann ein Bescheid, dass sie keine 50% mehr hat, Widerspruch einlegen und die Zeit bis zur Rentenbeginn ausharren.

Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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