AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen
Hallo, Sonnenschein !
Da Deine Frau sich z. Zt. in der Reha befindet, wäre es sinnvoll, sie würde von den dortigen Ärzten zunächst Nach Abschluss der Reha als "arbeitsunfähig" entlassen. Somit bekäme sie weiterhin Krankengeld, vorausgesetzt sie hat die 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft. Sollte sie bereits Krankengeld für insgesamt 78 Wochen erhalten haben, kann sie eine befristete EU-Rente beantragen. Generell kann der Arbeitgeber Deiner Frau auch wegen Krankheit kündigen (das war früher nicht möglich). Geschieht leider oft in kleineren Betrieben, die personell unterbesetzt sind und mit vorhandenem Personal die Lücke nicht schliessen können. In diesem Fall bekäme Deine Frau ALG I. Auf jeden Fall soll sie versuchen, nach Abschluss der Reha als arbeitsunfähig aus dieser entlassen zu werden und ggf. sogar von der Reha aus eine "Rente auf Zeit" zu beantragen (wenn das Krankengeld ausgereizt ist).
Einen Anwalt benötigt ihr im Moment noch nicht. Dazu würde ich erst raten, wenn seitens der Krankenkasse (Krankengeld) oder DRV (EU-Rente) etwas nicht zügig und nach Wunsch verläuft.
Ich wünsche Euch alles Gute und viel Kraft.
Liebe Grüße
Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
Geändert von Regina_Beate (24.06.2007 um 12:45 Uhr)
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