Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 06.04.2004, 16:26
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufserkrankung - Krebs

Hallo Anton,
danke für die Blumen ;-).
Ich habe leider nicht bedacht, dass erstens auch andere Länder hier vertreten sind. Das Gesagte gilt nur für Deutschland. Zweitens ist doch der Fachidiot hervorgekrochen, ich dachte, ich habe alle Abkürzungen erklärt, hier also die Hitliste.

BG = Berufsgenossenschaft, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, u. a. zuständig für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
BK = Berufskrankheit
TAD = Technischer Aufsichtsdienst der BG (siehe oben), zuständig für Prävention, Arbeitsschutz und Gefährdungsanalyse
JAV = Jahresarbeitsverdienst, gemeint sind die letzten vollen 12 Monate vor dem Versicherungsfalltag in brutto
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit in %
KK = Krebskompass

Übrigens ist im Sozialversicherungsrecht von Deutschland kein Anwaltszwang bis zur 3. Instanz vor dem Bundessozialgericht. Dürfen natürlich schon. Im Falle des "Gewinnens" (des Versicherten) werden die Kosten des Rechtsanwaltes von der BG oder dem jeweiligen verklagten Sozialversicherungsträger nach der BRAGO (Gebührensätze, nach denen die Anwälte abrechnen dürfen) übernommen.
Liebe Grüße
Astrid
Mit Zitat antworten