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Alt 11.06.2004, 20:44
Carmen M.
Gast
 
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Lea,

wir reden jetzt nicht von einem Aufhebungsvertrag, sondern von einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers? Problem ist halt nur, wie bewege ich meinen Arbeitgeber dazu mich zu kündigen. Aufhebungsverträge haben - scheint es mir - wahnsinnig viele Nachteile. Gut, dass ich trotz der honigsüßen Worte meines Chefs (wegen der „schönen Abfindung“) den Vertrag noch nicht unterschrieben habe. - Muß sich der Arbeitgeber auch beim "Aufhebungsvertrag" beim Integrationsamt melden?

Kennst Du Dich mit "Abfindungen" aus? In meinen großen Arbeitsrecht von 1997 steht:
" Seit 1. April 1997 werden Abfindungen (...) stärker als bisher beim Arbeitslosengeld berücksichtigt: Sie werden auf die Hälfte des Arbeitslosengeldes angerechnet, bis sie aufgebraucht sind. Dabei gelten Freibeträge (25 % der Entlassungsentschädigung, ..." Mir scheint, dann bleiben von der Abfindung auch nicht allzu viel übrig.

Ich denke, ich werde mich am Montag sofort beim AA melden, Donnerstag erst hinzudackeln ist mir doch zu spät. UND ich werde zudem meinen Chef anrufen, und um eine Kündigung von Seiten des Arbeitsgebers zu bitten.

Viele liebe Grüße
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