Einzelnen Beitrag anzeigen
  #29  
Alt 13.06.2004, 15:13
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
irgendwie habe ich Probleme, Dir über das Internet eine mail zukommen zu lassen ...

Trotzdem schon mal soviel:
1. Dein Arbeitgeber muss für die Kündigung (Formulierung siehe oben) die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Liegt diese vor - eventuell gibts noch Rückfragen von dort - folgt:
2. Kündigung und gleichzeitiger Abschluss einer ABWICKLUNGSVEREINBARUNG, Formulierung siehe ebenfalls oben.

Das ist meines Erachtens der richtige Weg, die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses ohne Sperrzeit in die Wege zu leiten. Da ich natürlich die Einzelumstände Deines Falles und des Arbeitsverhältnisses nicht kenne, können diese Hinweise naturgemäß nur allgemeiner Natur sein.

Das Arbeitsrecht hat sich seit 97 schon so häufig geändert, dass Du Deinen Ratgeber getrost dem Altpapier überlassen kannst.

Viel Erfolg, Lea
Mit Zitat antworten