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Alt 03.09.2002, 09:40
Gast
 
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Standard Gerade vom Krebs meiner Mutter erfahren

Zu Andreas am 21.08.02: nur kurze Info zur Klinik in Kassel: Die hat keinen Vertrag mit der BfA, Deine Mutter kann dahin also nur mit einer Krankenhauseinweisung kommen. Die Sonnenbergklinik in Bad Sooden-Allendorf ist über die BfA möglich und gehört zur gleichen Klinikgruppe, hat also ein ähnliches Konzept wie die in Kassel. Es ist allerdings ein Irrtum, zu glauben, in den Kliniken würde biologisch behandelt. Diese Zeiten sind weitgehnst vorbei. Im Zuge von Gesundheitsstrukturgesetzen sind für Medikamente in der Regel die Rehkliniken nicht mehr zuständig, die Renternversicherer zahlen es nicht. Man muß sich um solche Dinge also besser draußen kümmern.

zu Heiko am 2.9.: den Schwerbehindertenausweis erhalten alle Patienten auf Antrag, sobald die Diagnose "Krebs" heißt, unabhängig vom Schweregrad. Der GdB (Grad der Beginderung) sagt allerdings nichts über die Leistungsfähigkeit aus, sondern stellt lediglich für die Patienten, die eine Arbeitsstelle haben, einen gewissen Schutz am Arbeitsplatz dar (erhöhter Kündigungsschutz, 1 Woche Sonderurlaub, Steuerfreibetrag). Der Ausweis wird oft überschätzt, denn wer nicht noch eine zusätzliche körperliche, definitive Behinderung oder Beeinträchtigung hat, kann mit dem Ausweis in der Regel nicht viel anfangen. >>>>>Ein Schwerbehindertenausweis ist keine unmittelbare Voraussetzung für einen Rentenanspruch!!!!!! Bitte diesbezüglich Beratung bei einem Rentenversichertenältesten einholen. Die Bearbeitung eines >Schwbh-antrages dauert oft 6 Monate. Man sollte dem Antrag schon vorhandene Zweitkopien von aktuellen Befunden beilegen, dann geht´s evtl. schneller. Die höhe des GdB hängt von dem Stadium der Erkrankung ab. Ich hatte z.B. wegen LK-Metastasen nach Hautkrebs 80%, bin dann nach 5 Jahren aufgrund stabilen Gesundheitszustandes auf 0% zurückgestuft worden. Ich war nach einem Jahr Therapie wieder voll berufsfähig, hätte keine Rentenbewilligung erhalten. Die hohe Einstufung kommt nur wegen der hohen psychischen Belastung, die mit Krebs einhergeht, zustande, nicht wegen der meist ja nicht vorliegenden Behinderung.
Zu der Aussage "ihr stehen 72 Wochen Krankengeld zu": einen Rechtsanspuch hat man darauf nicht!!! Die Krankenkassen überprüfen inzwischen sehr scharf, ob nach Abschluß einer Therapie und einer evtl. Reha weitere Krankschreibungen (wenn dies denn ein Arzt überhaupt mitmacht) nötig sind und leiten u.U. weitere Schritte ein, um die Patienten wieder in den Arbeitsalltag zu intergrieren. Für viele Fraeun ist es außerdem allein aus psychischen Gründen wichtig, wieder den Arbeitsalltag aufzunehmen. Wie alt ist Deine Mutter, und wie steht sie zu dieser Idee mit der Rente? Es wären viele Fragen zu klären, bevor man einfach nur wegen der Diagnose einen Rentenantrag stellt.
Gruß von Robie
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