Thema: PET-CT
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Alt 15.04.2004, 11:58
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Standard PET-CT

Hallo Micha,

da erkundige Dich lieber nochmal vorher, denn... seit 1.4.2004 wird es noch nicht einmal mehr bei stationärer Aufnahme von den gesetzlichen Kassen bezahlt!

Anordnen kann es ein Arzt ja, aber wer es im Endeffekt bezahlt ist die Frage! Oft bekommt man aus Unwissenheit selbst von Kassen und Kliniken falsche Auskünfte. Daher lieber nochmal nachfragen.

Aus dem Link von Roswitha eine Textpassage:
GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) -Kassen : Obwohl zahlreiche fundierte Studien die Qualität der Methode unstrittig belegen (weltweit liegen die Ergebnisse von etwa 20.000 bis 30.000 untersuchten Patienten vor), und obwohl über die Zweckmäßigkeit der Methode in den einschlägigen Fachkreisen und v.a. interdisziplinär Konsensus besteht (siehe PET Pro&Kontra ), hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (Link siehe bei PET Pro&Kontra: Kontra PET am 26.02.2002 eine Entscheidung gegen die ambulante Regelversorgung bekanntgegeben. Nach Meinung des Bundesausschusses befände sich PET noch im Stadium der Forschung.

Für Patienten der GKV gilt: Eine Erstattung von PET ist -ohne Ausnahme- den gesetzlichen Krankenkassen verboten!


Lieben Gruß
Tina
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