Einzelnen Beitrag anzeigen
  #24  
Alt 08.03.2005, 21:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard 1. Niere raus, 2. Niere nun auch befallen. HILFE !

ist echt schwer in dem Forum. Wenn man wegblättert, ist das Geschriebene unwiederbringlich verloren.

Admin: da was tun.

Ulrike:

Dein Nachsorgeschema ist ja nun auch bestenfalls aus dem bauche heraus. Mal genau ander4sherum betrachtet: gerade bei primär schon metastasierten Tumor, wo man also nicht mehr von einer evtl. zu entdeckenden Primär-Solitärmeta ausgehen kann, sondern den Progreß festszutellen hat: was genau bringt da in Anbetracht der spärlichen Therapieoptionen die häufigen Kontrollen? Da sollte man doch eher beim nicht-metastasierten kurzfristig kontrollieren, weil man da ja die kleinen, solitären, kurativ angehbaren MEtas finden will? Sag mal was Rationales gegen diese Auffassung. Fällt auch schwer, oder?

Natürlich kläre ich nicht im Detail über die Frage, wann und wie oft usw. CT / US ... auf. Der Statiker kann mit einer falschen Kommastelle mehr Leute mit einem Schlag umbringen wie ein Arzt in seinem ganzen Leben. Und trotzdem wird keiner von uns ihn befragen, warum im Eigenheim in der Küche in der Decke 3 Träger drin sind, warum das 24erI-Träger sind, und wieso die Betonmischung 1:5 sein soll. Deine Bremsen wird der Automechi reparieren, ohne Dir zu erklären, welche Schraube mit welchem Drehmoment festgeschraubt werden muß, und welcher Splint wo hin kommt. Und eine falsch montierte Bremse bringt u.U. auch auf einen Schlag mehr Leute um als eine ganze Klinik in 10 Jahren. Also da beanspruche ich schon dasselbe Vertrauen wie auch in den Fleischer, daß seine Wurstfüllung nicht von vor 3 Wochen ist, die Kirche wollen wir da schon noch im Dorfe lassen.

Und zur Klarstellung: die Methode Sonographie ist der CT bei der Beurteilung des Lokalrezidives an der Niere ebenbürtig. Anders wäre die organerhaltende Nierentumorchirurgie bei intakter Gegenniere nicht möglich gewesen einzuführen. Dazu gibt es ausreichend Literatur. Die CT braucht man nicht zu diesem Zwecke. Man braucht die CT wegen der 3% nicht im US erkennbaren Lebermetastasen und für die Nebenniere. Daher hat man zwangsläufig natürlich die Niere mit dazu. Aber man macht wie gesagt die CT nicht WEGEN der Niere. Insofern verlasse ich mich bei der Beurteilung der Niere voll aufs Sono, und liege da absolut im Rahmen der gegenwärtigen Erkenntnisse. CT hat dann Stellenwert zur Abklärung unklarer Befunde, da aber dann eher die MRT. Ein im US erkannter Nierentumor braucht z.B. keine CT zur Stellung der OP-Indikation, aber das ist ein ganz anderes Feld.

Natürlich muß man den US können, auch für diese Indikation. Und man muß wissen, das ist ärztliche Aufgabe, wo die eigenen Grenzen sind. Die Überschätzung ist ein Grundübel: klar kann man doch gerne sonographieren was das Gerät hergibt, um Gallensteine zu beurteilen, wenn man das kann. Das ist doch völlig ok. Wenn man aber das Leberparenchym eben nicht richtig kann, soll man bei diesbezgl. Fragestellungen eben wegschicken.

Den richtigen Arzt zu finden ist essentiell. Aber schnell machen: die, die sich Zeit nehmen, sind am Aussterben. entweder, sie machen zu, oder sie schalten um auf Tonnenideologie, um nicht zumachen zu müssen. Es gibt einen Auslesemechanismus, die GEwissenlosen bleiben übrig. Wieder die Maus: Glaubste vielleicht nicht, ist aber so.

Jürgen:

Natürlich schreibt Niemand, kein Arzt, kein Gutachter, kein Automonteur einen Brief auf Halde. Insofern wird diesbezüglich dann schon ein GEricht einem Gutachter einen Auftrag geben müssen, und der ist dann, wieder strafbewehrt, verpflichtet, nun ja auch öffentlich und damit nachlesbar, Stellung zu beziehen. Da gibt es durchaus welche, die sich durch das Decken von Kollegen nicht lächerlich machen wollen. Aber einfach mal so irgend Wen anschreiben: Würdest Du da antworten, wenn Dich ein Kunde anfragt, da eine juristisch verwertbare Situation aufzuschreiben, einfach so? Das hat mit der Krähe nichts zu tun, da wird von Arzt erwartet, was man einem Klempner niemals zumuten würde. Also: auch diesbezgl. wieder Normalmaß einziehen lassen. Bei einem Fehler eines Klempners fragst Du doch auch nicht einen x-beliebigen Nachbarklempner, da fragst Du einen Gutachter, der ist dann nämlich vereidigt. Auch nicht vergessen, daß an Gutachten Anforderungen gestellt werden, die auch EWrfahrung, Schulung und Übung erfordern, das können eben auch nur wenige.

Und bitte auch die Sachverhalte genau kennzeichnen: Geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch wegen Schadenersatz? Was hat da der Staatsanwalt zu tun? Oder geht es um Körperverletzung? Dann macht der Staatsanwalt Sinn. Aber juristische, medizinrechtliche Fragestellungen kann ich kaum beurteilen: ich gehöre zu denen, die mit Gutachten keine Erfahrung haben. Frag doch mal Deine Ärztekammer, die kennt die Gutachter pro Fachgebiet, die nennen die auch. Kann man ja evtl. vor einer Klage erst mal versuchen? (ich weiß nicht mal, ob man das machen kann, oder gleich erstmal die Ärztekammer als Schlichter vor einem Prozess anrufen?)

Daß Rechnungen von den Versicherungen zurückgewiesen werden, hat nicht zwangsläufig mit Abrechnungsbetrug oder auch nur Abrechnungsfehlern zu tun: das ist aus eigener Erfahrung oft genug eine Maßnahme zur Ausgabenreduktion der Versicherung. Da bitte vorsichtig sein: die Versicherung ist alles Andere als Dein Interessenvertreter! Daß Rechnungspositionen auf verschiedenen Rechnungen auftauchen, kommt bei mir auch vor: wäre ich zum Buchhalter geboren, hätte ich was Anderes gelernt. Kurze Rücksprache mit dem Arzt oder dem, der da die Abrechnung macht, bringt bei mir immer sofortige Klärung. Die Gebührenordnung, auch die private, mit ihren zahlreichen Ausschlüssen und Regeln ist alles Anders als einfach.

Abrechnung für Verstorbene: auch da sachte. Der ganze Skandal hat sich zum größten Teile in Luft aufgelöst. Arzt ist -natürlich- oft genug verpflichtet sogar, Leistungen für Verstorbene bei den Kassen einzureichen. Nur ein Beispiel: Pat. X kommt am Tag 5 des Quartals in die Praxis, bekommt Leistung beantragt z.B. ein Hilfsmittelrezept. Er geht zur Kasse, beantragt das, geht auf die Straße und fällt tot um. Arzt erfährt davon nix, Kassenmitarbeiter beantragt Prüfung des Hilfsmittels bei MDK, am Tag 15 bekommt Arzt die Anfrage, bearbeitet die am Tag 21, und rechnet am Tag 21 immer noch ohne Ahnung, aber völlig korrekt, diesen BEricht ab. Die Computer rattern, stellen fest: X Tag 5 verstorben, Tag 21 Leistung abgerechnet: BETRUG!! Wieder die Maus: Kannste glauben, ist aber nicht so. Das geht sogar quartalsübergreifend: man sieht Pat. am Tag 89 des Quartals, bekommt am Tagt 7 des nächsten Quartals eine Kassenanfrage, beantwortet die, und legt dafür, alles völlig legal, einen Schein zur Abrechnung dieser Leistung an. Daraus Betrug abzuleiten, zeigt die völlige Unkenntnis dessen, der so etwas behauptet. Ausweg: Weg mit dem SGBV, Abrechnung direkt mit Pat., der beste Weg, Betrugsverdacht auszuräumen, bevor er entsteht. Aber Du hast Recht: verkehrtes Forum.
Mit Zitat antworten