Einzelnen Beitrag anzeigen
  #37  
Alt 19.09.2006, 11:52
Klaus Hildebrandt Klaus Hildebrandt ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 2
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Mein Beitrag v. 08.09.2006

Liebe Regina Beate,

vielen Dank für Deine Hinweise. Inzwischen habe ich mir auch einen Anwalt genommen, der hat mir allerdings erstmals 350,00 € an Pauschalhonorar für die Überprüfung der Erwerbsminderungsrente in Rechnung gestellt. Er hat einen entsprechenden Brief an meinen Rentenversicherer geschrieben. Natürlich hat der Rentenversicherungsträger auch darauf
nicht reagiert. Auf mein Schreiben hin, jetzt doch bald eine Untätigkeitsklage zu erheben, antwortetet mein Rechtsanwalt wie folgt:

...” eine Untätigkeitsklage ist zulässig, wenn seit Antragstellung 6 Monate verstrichen sind. Sie haben den Antrag am 11.07.2006 gestellt, so dass eine Untätigkeitsklage erst am 11.01.2007 erhoben werden kann. Falls die Klage früher bei Gericht eingeht und die Behörde den Bescheid erlässt, müssten Sie die Kosten des Prozesses tragen. Ich kann ihnen daher nicht empfehlen, schon jetzt eine derartige Klage zu erheben.”

Du hast in Deinem Beitrag geschrieben, dass Dein Anwalt schon nach 3 Monaten eine entsprechende Untätigkeitsklage erheben würde. Habe ich mir vielleicht nicht den “richtigen
Anwalt” ausgesucht? Vielleicht kannst Du mir ja noch einen weiteren Tipp geben?

Lieber Schalom, liebe RAin Ott,

vielleicht kann ich von Ihnen noch einige Hinweise bezüglich der Möglichkeit der Einreichung einer Untätigkeitsklage bekommen? Oder soll ich noch bis Januar 2007 (Empfehlung meines Anwaltes) damit warten? Würde meine Rechtschutzversicherung die Kosten für eine Untätigkeitsklage übernehmen?

Liebe Grüße
Klaus H.
Mit Zitat antworten