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Alt 14.11.2009, 12:09
Zitronengras Zitronengras ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Während einer AHB wird immer Übergangsgeld gezahlt, in NRW regelt das die Arge für Krebsbekämpfung, wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht, ich glaub, da ist die Rentenversicherung Bund zuständig.

Wenn es keine AHB mehr ist, dann ist es die 1. Reha. Wie es dann aussieht, weiß ich nicht.

Nach Krebs hat man Anspruch auf eine AHB und dann im 1. Jahr noch eine Reha. Wenn man keine AHB macht, bekommt man nur die 1. Reha. Es macht also Sinn, eine AHB zu machen, weil man dann im 1. Jahr zweimal fahren darf.
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