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Alt 01.05.2009, 21:01
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,

die Ausführungen von Schokolinse sind absolut richtig.
Die Bank oder Sparkasse, ob online oder Filiale, sind gehalten das Vermögen für die Erben zu sichern. Deshalb müssen sie auch sicher stellen, das keiner etwas "abzweigen" kann.
Bei meiner Mutter war durch das Testament klar, das nur meine Schwester und ich die Erben sind, dennoch haben sie nur die festliegenden Kosten wie Beerdigung; Heimkosten etc. gebucht.
Wir hatten die Vollmacht "über den Tod hinaus". Erst nach Vorlage einer Bescheinigung vom Amtsgericht, konnten wir mit diesem Konto weitermachen.

Und das ist rechtlich richtig und auch sinnvoll. Ich kenne das aus einer anderen Erbgeschichte in unserer Familie.

Für Sandra ist zur Zeit auch noch das Problem, dass sie noch nicht verheiratet ist. (Stichwort: Versorgungsehe)

Ich wünsche Sandra aber eine "gute Medizin" und ich möchte auch ganz ganz lange von ihr hier lesen können.

Liebe Sandra, mein Text mag sich emotionslos anhören, von der rechtlichen Seite bin ich das auch, aber Deine Situation geht mir ganz schön nahe.

Alles Liebe
Wolfgang
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