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Alt 06.08.2009, 16:11
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,

ich habe ja im Mai 2009 für meinen Mann und für meine Eltern eine Generalvollmacht erstellen lasse, allerdings nicht beim Notar sondern beim Rechtsanwalt.
Nun wurde mir schon mehrfach gesagt das diese nur mit notarieller Beglaubigung gültig wäre. Dem Rechtsanwalt haben wir eine E-Mail geschrieben, denn er verlangte damals 80€ von uns, und es kommt mir so vor als hätte er uns das Geld aus der Tasche gezogen. Er streitet natürlich jetzt alles ab....

Was ich fragen wollte ist, ob auch der Bürgermeister bzw. das Bürgermeisteramt unserer Stadt diese Generalvollmacht notariell beglaubigen darf, denn das sagte uns der Rechtsanwalt?

LG Sandy
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