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Alt 06.05.2004, 08:09
Gast
 
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Standard Berufsgenossenschaft

Hallo Imran,

das nehme ich jetzt persönlich!
Hier lief eine sachliche! Diskussion.

Leider ist es bei Asbest häufiger so, dass dies erst nach der Obduktion zweifelsfrei festgestellt werden kann. Da kann auch der "bösartige Vollidiot" nichts dafür. Und was ICH glaube, spielt bei dem Feststellungsverfahren absolut keine Rolle, da sind objektive Fakten gefragt.
Oder kannst Du Dich erinnern, was bei Dir exakt vor 20 bis 40 Jahren in Deinem Leben war. Das Komplizierteste an der Geschichte ist, die Einwirkung von Asbest heute zweifelsfrei feststellen zu können. Entweder existieren die Firmen nicht mehr oder die Papiere wurden (gesetzliche Aufbewahrungsfristen) bereits vernichtet in den Firmen.
Und da hat natürlich die BG schuld, um es mal höhnisch auszudrücken. Was ich als Mensch glaube und was ich als Sachbearbeiter tun muss, sind sehr oft zwei Paar Schuhe.

Deine Schadenersatzforderung gegenüber der amerkanischen Firma hat rein rechtlich überhaupt nichts mit der BG zu tun! Natürlich ist es wesentlich einfacher, wenn ein anderer die Arbeit gemacht hat und den Ursachenzusammenhang schon bewiesen hat, nämlich der "bösartige Vollidiot" der betreffenden BG.

Dennoch wünsche ich Dir dabei viel Erfolg und Kraft.

Astrid
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