Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 27.06.2010, 18:48
Alraune Alraune ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2010
Beiträge: 5
Standard Wiedereingliederung - wer bezahlt?

Hallo,

ich bin hier ganz neu und habe ein Problem.
Hoffe, das mir da jemand mit einem Rat weiter helfen kann.

Ich bin 2007 an Darmkrebs erkrankt, nach OP, erfolgte Chemo und Kur, dann habe ich angefangen mit Wiedereingliederung. Leider bevor ich die Wiedereingliederung abschließen konnte ist eine Lebermetastase erkannt worden. Wieder erfolgte ein OP. Weil aber keine Lymphknoten befallen waren, musste ich keine Chemo machen. Durch erneute Wiedereingliederung bin ich dann erfolgreich in meinen Beruf wieder eingestiegen. Nach 8 Monaten sind beiderseits Lungenmetastasen erkannt worden. Wieder zwei OP - keine Lymphknoten - keine Chemo. Danach führte ich eine zweite Kur durch.

1 1/2 Wochen nach der Kur bin ich nach 5-wöchiger Wiedereingliederung wieder ins Berufsleben gestartet.

Da ich durch die lange Krankheitsdauer von über 78 Wochen in 3 Jahren von der Krankenkasse ausgesteuert bin, beziehe ich seit Herbst 2009 statt Krankengeld Arbeitslosengeld.

Die Kur hat die Rentenversicherung übernommen, dann die Zeit bis zur Wiedereingliederung wieder das Arbeitsamt.

Jetzt das eigentliche Problem:

Für die Zeit der Wiedereingliederung fühlt sich niemand zuständig.

Die Rentenversicherung sagt: Wenn die Kur nicht die Wiedereingliederung eingeleitet hat, ist sie nicht dafür zuständig.

Das Arbeitsamt wehrt sich mit der Aussage: Das auch eine unentgeltliche Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Std. wöchentlich Arbeitslosigkeit ausschließt und so mit auch die Leistung.

Kann mir da jemand mit einem Rat helfen, wer in so einem Fall für die Zeit der Wiedereingliederung zuständig ist?

Ich würde mich über jeden Rat freuen.

Schöne Grüße

Alraune
Mit Zitat antworten