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Alt 05.06.2009, 15:04
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macg macg ist offline
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Standard AW: Neu und viele Fragen

also abgeben kann man den ausweis nicht, also den ausweis schon aber den status nicht läuft normal eh nur 5 jahre, weil dann sollte man ja als geheilt gelten ! kannst eh alles auf meiner seite nachlesen.

dem arbeitgeber musst du es nicht sagen (auf österreich bezogen )
wenn du jedoch den bescheid mit mind. 50% in der hand hast, also dein mann, dann kannst du es ihm sagen

ich weiss ja nicht was dein mann beruflich macht, da gibt es zb. extra urlaubstage, kommt eben auf den kollektivvertrag an der gilt.

wie gesagt eure entscheidung wegen dem kündigungsschutz!!!
kündigung geht dann nurmehr über den behinderten ausschuss.

wenn du da genauses wissen willst kann ich euch jemanden von der wr. krebshilfe was das thema betrifft ans herz legen.

ich selber war ein jahr im krankenstand.
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LG Peter (eineiiger Zwilling)
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