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Alt 13.06.2010, 10:57
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iris1506 iris1506 ist offline
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Standard AW: Verhinderungspflege

hallo alphi

auf dem verhinderungspflegeantrag trägst du erstmal die zeiten ein, in denen du verhindert warst..........z.b. am ......bis.......wegen krankheit und am .....bis......wegen beerdigung.

auf dem anderen antrag für die auszahlung dann das gleiche.

sollte zu wenig platz sein, kannst du ein separates schreiben beilegen.

in wieweit rückwirkend gezahlt wird, kann ich dir leider nicht sagen, da ich alles immer gleich beantragt habe.

ich bekomme ja zusätzlich noch das zusatzbetreuungsgeld, da weiß ich das ich dies bis juni des folgejahres aufgebraucht haben muß, sonst verfällt der anspruch des vorjahres.

am besten fahre ich immer, indem ich alles persöhnlich vor ort mit der krankenkasse regele, dann kann ich sehr penetrant sein
und bekomme recht zügig das was mir zusteht

lg....iris
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In Erinnerung an meinen geliebten Papa

26.11.1937- 22.03.2006






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