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Alt 09.06.2009, 17:44
Ceralotte Ceralotte ist offline
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Frage 100 % Schwerbehindert? was kann man machen?

Hallo Ihr Lieben,

mein Bruder (07.01.1954) hat nach einer Hirn-OP und Lungen-OP jetzt einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Ging auch alles superschnell! Hier die Entscheidung:

"Das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69 SGB IX mit einem Grad der Behinderung von 100 wird festgestellt.

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Ausweises nach dem Schwerbehindertenrecht ohne Beiblatt."


Und was kann man damit jetzt machen? Was bedeutet ohne Beiblatt? Und braucht die Behinderung denn keine Merkmale?

Mein Bruder ist Bootsbauer, ihm wurde zum 01.07.2009 gekündigt, somit ist er erstmal (wenn nicht mehr krankgeschrieben) arbeitslos. Mit 55 Jahren in Rente zu gehen gibt doch sicherlich eine Menge Abzüge. Welche Vorteile als Schwerbehinderter kann er sonst nutzen? Z.B. Haushaltshilfe, KFZ-Steuer etc.?

Bestimmt kann jemand von Euch mir Auskunft geben, die ich auch verstehe. Die ganzen Gesetzestexte machen ein ganz wuschig!

Liebe Grüße
Ceralotte
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