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Alt 24.10.2001, 21:26
Gast
 
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Standard Versorgungsamt und Angst um Arbeitsplatz

Hallo Josef,
ges. geregelt war die Materie bis vor ein paar Monaten überwiegend im Schwerbehindertengesetz, das jetzt abgelöst wurde durch das SGB (Sozialgesetzbuch) IX.
Was die arbeitsrechtl. Seite angeht wirst Du bei INKA (www.inkanet.de) unter der Rubrik Schwerbehinderung fündig. Die (umfassenden) Infos sind zwar primär auf den arbeitssuchenden Krebskranken ausgerichtet, aber sie gelten - was die Informationspflicht des Arbeitnehmer ggü. Arbeitgeber bzgl. Art der Erkrankung und Schwerbehinderteneigenschaft betrifft, auch für das bestehende Arbeitsverhältnis. Ein anderes Problem ist die u.U. irgendwann drohende krankheitsbedingte Kündigung. Sollte diese ausgesprochen werden, bleibt an sich nur der Gang zum Anwalt (am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht). Und den bitte nach Erhalt der Kündigung nicht hinauszögern, da Klage innerhalb von 3 Wochen erhoben werden muß !!
Viele Grüße,
Sabine
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