Thema: sozialgericht
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Alt 20.02.2004, 14:17
Gast
 
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Standard sozialgericht

Hi Inge,

du kannst beim Versorgungsamt deiner Heimatstadt nach einer Brustkrebserkrankung Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Eine Schwerbehinderung wird anerkannt ab einem Behinderungsgrad von 50%.
Bei Brustkrebs liegt der zu erwartende Behinderungsgrad vor Ablauf einer 5jährigen Heilungsbewährung meines Wissens bei 65-80%, also ist der Schwerbehindertengrad auf jeden Fall erreicht.
Ich habe die Broschüre jetzt nicht vorliegen, aber u.a. genießt du dadurch einen besonderen Kündigungsschutz, kannst Mehrarbeit ablehnen, bekommst der Anzahl deiner wöchentlichen Arbeitstage entsprechend Sonderurlaub im Jahr und hast einen steuerlichen Freibetrag im Jahr, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung.
Die Antragsbearbeitung dauert ca. 3 Monate, schneller geht es, wenn du die Berichte aus deinen Krankenakten in Kopie dem Antrag beifügst.
Mehr Informationen gibts z.B. unter www.behinderung.org
Viel Erfolg! Sanni
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