Hallo Infinite Hope !
Habe gerade Deinen Beitrag gelesen und dabei die Frage nicht ganz verstanden.
Aussteuern bei der KK gibt es doch gar nicht, allerhöchstens einen
Wechsel,
aber eine KK brauchst Du jedoch und gerade mit LK immer.
Zum Glück leben wir nicht in Ami - Land, wo man z.B. für eine Entbindung per Kaiserschnitt mal locker 3000 $ hinzuzahlen muss.
Könnte es deshalb sein, dass Du den Bereich Arbeitsunfähigkeit und das damit zusammenhängende Prozedere meinst ?
Für Arbeiter und Angestellte entscheidet sich so etwas über die Deutsche Rentenversicherung nach Rehamassnahmen und nach Vorliegen ärztlicher Gutachten, fuer Beamte gibt es analog den amtsärztlichen Dienst, der sich in seiner Entscheidung über Berufsunfähigkeit ebenfalls auf ärztliche Gutachten beruft.
Ich selbst bin als Beamtin seit 2006 wegen anderer Vorerkrankungen ( nicht LK ) nach einem zweiten Klinikaufenthalt mit entsprechender ärztlicher Empfehlung in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden nach einem zweiten Klinikaufenthalt mit entsprechender ärztlicher Empfehlung.
Mit fast 62 Jahren und der LK - Diagnose + 80 % GdB brauche ich nun nicht mehr befürchten, in den Dienst reaktiviert zu werden.
Es wäre deshalb hilfreich, mitzuteilen, was genau Du wissen möchtest.
Gruss Renate
( das war mal so im Amt, selbstverständlich gibt es auch Schreibtische /Stühle zu Hause )