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Alt 18.07.2013, 20:51
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Christine,

unser Sozialrecht ist leider nicht immer logisch und auch nicht immer gerecht - aber es bildet halt die Rechtsgrundlage.

In den Sozialrechtsgebieten kommt es häufig auf Fristen und Tatbestände, je "fummeliger" die Ausgangslage ist, desto eher wird auch ein falscher Bescheid erlassen.
Gegen einen Bescheid kannst Du in Widerspruch gehen, allerdings nicht wie oben angeregt zwei- oder dreimal. Auf den Widerspruch hin wird der Sachverhalt anhand Deiner Begründung überprüft. Entweder kommt jetzt ein positiver Bescheid, dem Widerspruch wird also "abgeholfen", oder der angefochtene Bescheid wird aufrecht erhalten. Falls das so sein sollte, ist i.d.R. kein erneuter Widerspruch möglich, hier wäre der nächste Schritt dann die Klage. In den Rechtsbehelfsbelehrungen am Ende der Bescheide findest Du alles Nötige. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, dann verlängern sich die Fristen von vier Wochen auf ein Jahr.

Und wegen dem "rausgekickten Kind": im §10, 3 SGB V findest Du die Regelung:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im*Monat ein*Zwölftel der*Jahresarbeitsentgeltgrenze(2)*übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Dieses läßt sich ja nun relativ leicht überprüfen. Hat die Kasse hier falsch entschieden, dann auf jeden Fall in den Widerspruch! Ein Kassenwechsel hilft i.d.R. nicht, die Rechtsgrundlage gilt für alle ges. Kassen.

Wünsche viel Erfolg beim Gang durch den Paragrafendschungel. Und gelegentlich dran denken, nicht alle ungerechten oder unveständlichen Entscheidungen sind rechtlich falsch.
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