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Alt 17.11.2006, 03:24
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Witti Witti ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung ohne Magen?

Hallo Bartek,

Zitat:
Wir haben die Erfahrung gemacht das es wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist , mit welchem Grad der Behinderung man eingestuft wird .
Häufig liegt es auch im ermäßen des zuständigen Sachbearbeiters .
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es sogar innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedlich sein kann. Hier in Berlin werden wohl die Prozente erwürfelt.

Inzwischen habe ich 100% soogwie die Sonderzeichen g (gehbehindert) und b (Begleitung) und kann dadurch öffentliche Verkehrsmittel preiswerter nutzen ... wenn ich sie wegen der zugänglichkeit überhaupt nutzen kann. Allerdings hatte ich vor der Krebserkrankung ja auch schon einen Schwerbeschädigtenausweis wegen meiner chronischen Erkrankungen .. zuerst nur 30 % (da gab es noch kein Ausweis) nachdem Wiederspruch 50% hab dann einen Verschlechterungsantrag gestellt und bekamm 60% und jetzt nach der Magenentfernung 100 % das g und b kam dann als Verschlechterungsantrag nach der Diagnose mit den Metastasen. Was da als Grund Aufgelistet hat liest sich auch so ähnlich wie bei dir ... aber da legen die halt einfach ihre Standardtexte hin.

Übrigens gut ist wenn du einen Arzt deines Vertrauenens als Ansprechpartner nennst ... sämmtliche Beschwerden auflistest unter den du dauerhaft leidest ... damit sie sehen welche Einschränkungen du wirklich hast und wenn du diesen Wiederspruch durch einen Sozialarbeiter machen lässt ... z. B. im Krankenhaus (so hab ich es später gemacht) dass dich operiert hat oder beim VDK (musst du aber Mitglied werden) http://vdk.de.

Alles Liebe
Witti
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