Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 18.04.2005, 15:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einkommen während der Reha

18.04.2005, 14:28

Hallo Gerty,
die BfA bzw. LVA schreibt dir, wo deine Reha stattfindet. Wenn du einen Wunsch hast, kannst du den zwar äußern, aber entscheiden wird der Rentenversicherungsträger.
Hallo Carola,
hast du einen Behindertenausweis?
Wenn du gekündigt wirst, musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit melden.
Lass dich aber erstmal in der Reha beraten. Es gibt die Möglichkeit der Wiedereingliederung. Vielleicht könntest du dir das vorstellen?
Es ist natürlich für eine Firma mit 5 Angestellten sehr schwierig auf eine Arbeitskraft zu verzichten. Das ist nun mal Fakt, vielleicht kannst du mit deinem AG ein Abkommen treffen, dass er nur eine Vertretung mit Zeitvertrag für dich einstellt.
Zu deiner Frage, ob bei Arbeitslosigkeit das Einkommen nochmals gekürzt wird, ist ganz klar ja. Solange du krankgeschrieben bist, zahlt die Krankenkasse.
Lass dich doch mal von der Krankenkasse beraten und sprich mit deinem Chef. Wichtig ist natürlich auch, kannst du dir vorstellen in einigen Wochen wieder voll arbeitsfähig zu sein.
Gruss
Brigitte
Mit Zitat antworten