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Alt 04.06.2004, 11:33
Gast
 
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Standard Behindertenausweis ohne Merkmale

Hallo Otto-Udo,
eine Anerkennung als Schwerbehinderter ist bei einer Krebserkrankung im allgemeinen Standard. Es gibt dann die "Heilungsbewährung", d.h., dass nach ein paar Jahren geprüft wird, ob eine Heilung eingetreten ist oder nicht, dann muss der Ausweis im günstigen Fall wieder abgegeben werden (hoffentlich!).

Als Merkmale gibt es "G" für Gehbehinderung. Das bringt z.B. Kostenvorteile bei der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Umkreis von 50 km um den Wohnort. Die Versorgungsämter, nach Änderung der Gesetze jetzt Integrationsämter gehen je nach Bundesland ganz offensichtlich unterschiedlich mit der Zuerkennung dieses Merkzeichens um: In Hamburg habe ich als Bauchspeicheldrüsenkrebspatientin das Merkzeichen erhalten, obwohl - trotz allerlei anderer Beeinträchtigungen - eine GEHBEHINDERUNG nun eigentlich eher nicht vorliegt ...

Dann gibt es noch das Merkzeichen "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung. Mit diesem Merkzeichen, nicht schon mit "G", kann man mit dem PKW einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen.
Gruß, Lea
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