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Alt 02.09.2003, 12:43
Gast
 
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Standard Glomus jugulare Tumor-Krankenkassenärger

Hallo Susanne,
schwierige Frage: meines Wissens ist die Verjährung bei 4 Jahren, bin mir aber nicht sicher. Du solltest vielleicht mal nen RA befragen, vor allem, weil für den Einzug der Eigenanteile die KG-Praxis zuständig ist, d.h. die sind verpflichtet (lt Behandler-Vertrag) bei Abschluß der Behandlung zu prüfen, ob Eigenanteil zu leisten ist und diesen dann einzuziehen. Das Versäumnis liegt also bei der KG-Praxis - ich würde mich erstmal weigern und die BEK an den Krankengymnasten verweisen; kann natürlich Ärger mit der KG-Praxis bedeuten, das wäre dann Zivilrecht/BGB, da kenn ich mich nicht so aus.
Zudem wäre zu prüfen, ob nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung von Zuzahlungen vorliegen. Mind. 1 Jahr chron. krank bist Du ja, mußt du vierteljährlich mind. einmal zum Arzt? Erreichen Deine Zuzahlungen die 1%Grenze? Laß das mal durchrechnen von der Barmer, vielleicht erledigt sich die Sache dann von selbst?!
Das Tumorpatienten aus den Budget fallen, stimmt zwar teilweise, ist aber nur für Ärzte interessant. KG-Praxen haben kein Budget, und Eigenanteile haben mit Budget überhaupt gar nix zu tun.
Viel konnte ich Dir ja ni ht helfen, aber vielleicht ein bißchen
Viele Grüße
Vera
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