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Alt 26.08.2010, 11:25
Binie Binie ist offline
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Standard Wiedereingliederung ist kein Arbeitsverhältnis, Anspruch auf ALG I besteht!

Bevor sich hier wieder jemand vom AAmt einen Bätren aufbinden lassen muss, wie wir:

http://www.sozialrecht-leipzig.de/node/67

Entscheidung des BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/...23&pos=3&anz=8

Es besteht also nach der Aussteuerung der KK auch für die Zeit der Wiedereingliederung ein Anspruch auf ALG I, auch wenn man über 15 h / Woche arbeiten geht.
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Herzlichst

Sabine

Geändert von Binie (07.09.2010 um 11:37 Uhr)
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