#1
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Hilfe! Habe nur noch einen Tag ....
Hallo.
Bitte um Entschuldigung für den reißerischen Titel. Ich brauche Eure Erfahrungen und Hilfe. Ärztin und Sozialdiensttante haben keine Ahnung. Möchte in Genuss von AHB und 1 Jahr später REHA kommen können. AHB hat aber bestimmte Fristen. Folglich könnte ich nach meinem Wiederaufbau, 2 Wochen später, nicht an sportlichen Aktivitäten und anderen Dingen teilnehmen. Zeitliche Folge ist außerdem, dass ich nach AHB noch 7 - 8 Wochen Zeit hätte psychisch und physisch unter die Räder zu kommen, da ich ja noch nicht arbeiten darf. Wer von Euch hat Erfahrungen, die Fristen bis auf 3 Monate für eine AHB hinauszuschieben? Für mich wäre noch eine Begründung, dass die AHB ja einen Übergang in die Arbeit bilden soll und mir ermöglichen sollte, zeitnah wieder kräftiger zu werden und diese gute Konstitutio in meinen Beruf mitzunehmen. Ich bin von Beruf Altenpflegerin. Bitt helft mir bis Dienstagvormittag! Ganz lieben Dank. Ute Kennt ihr Begründungen |
#2
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AW: Hilfe! Habe nur noch einen Tag ....
Stell halt deinen Antrag und hoffe drauf, daß die Klinik Wartezeiten hat...wie z.B. in Sch****. Bewilligung heißt ja noch nicht, daß du sofort anfangen kannst. Notfalls mit der Klinik den Termin "schieben". Die sind froh über jeden, der nicht sofort anfangen will. Aber natürlich ist die AHB noch stärker an Fristen gebunden als die Reha - hoffentlich - nächstes Jahr.
Viel Glück! Aber in einem Kontext wie diesem hier finde ich deine Überschrift doch ein bißchen grenzwertig.... Geändert von gitti2002 (01.04.2012 um 22:40 Uhr) Grund: **** |
#3
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AW: Hilfe! Habe nur noch einen Tag ....
Hallo Ute,
Du musst nur den Antrag stellen, während Du primär in Behandlung bist. Und ich sehe das so, dass Behandlung auch die Wundheilung einschließt, da Du ja sonst keine Bewegungsübungen etc. machen kannst. Außerdem hat Amba recht, wenn sie sagt, dass die Kliniken ja auch erst einen Termin frei haben müsssen. Toi, toi, toi Jutta |
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