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Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo ihr alle,
ich hab mal noch ne Frage. Mein Papa bekommt seit einiger Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente und hat nen Behindertengrad von 60% aufgrund seiner Krebserkrankung. Nun, ist es richtig dass er ca. 50% seiner Rente noch versteuern muss? Beim Finanzamt stößt man ja eh immer auf taube Ohren. Ich finde das so ungerecht. Nun ist er schwer krebskrank. Als hätte man nicht schon genug Sorgen, so kommen diese auch noch dazu, das das FA von einem so viel Geld haben möchte. Kann man beim Finanzamt eine Art Härtfallantrag stellen, um keine Steuererklärung mehr abgegeben zu müssen? Bin für jede Info dankbar! Liebe Grüße Jäcky |
#2
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo, Jaecky!
Da gibt es zunächst einmal einen Freibetrag (kannst Du im Internet googeln), den ich nicht genau kenne. Erst wenn dieser überschritten wird, ist eine Besteuerung der Rente erforderlich. Wenn nur Dein Vater eine Rente bezieht und keine anderen Einkommen (Betriebsrente, Rente der Ehefrau etc.) hinzukommen, wird er vermutlich keine Steuererklärung abgeben müssen. Selbstverständlich werden im Falle einer Steuerpflicht Ausgaben wie z. B.: Krankheitskosten gegengerechnet und mindern die Steuerpflicht. Das alles kannst Du unter: www.finanzamt.de nachlesen oder schau bei der www.drv.de nach. LG Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#3
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo Regina,
vielen Dank für Deine super schnelle Antwort. Naja das Problem ist , dass meine Mama noch ganz normal erwerbsfähig ist, weil sie erst 54 ist. Dadurch ergibt sich jedes Jahr eine hohe Nachzahlung. Sein Behindertenfreibetrag ist bei 60% Behinderung relativ gering und deckt sich nicht mit der Rente für ein komplettes Jahr. Liebe Grüße Jäcky |
#4
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo Jaecky,
habt ihr schon mal an getrennte Veranlagung gedacht? Wenn die Rente nicht so hoch ist, kann es sein, dass überhaupt keine Steuer anfällt. Mal eine Lohnsteuerberatung fragen. Gruss Altmann |
#5
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Vorsicht mit solchen steuerlichen Beratungsaktionen. Wenn die Frau Steuerklasse drei hat, darf sie dann nachzahlen. Und ggf. ist der steuerliche Vorteil der Splittingtabelle futsch. Da sollte entweder die Auskunftsstelle des Finanzamts, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater ran und keine Laien. Das kann mächtig ins Auge gehen.
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#6
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo
ja es ist richtig mit den 50%. Ich selbst lege jeden Monat einen gewissen betrag auf die Seite, den ich dann bei der Nachzahlung an das Finanzamt parat habe. Die Rente ist ja Einkommen und du hast über den SB Freibetrag und über die außergewöhnlichen Belastungen schon einen "Steuervorteill". ist die Rente eher gering, fallen auch die Steuern weg..... Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#7
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Liebe Jaecky!
Du schreibst in einem anderen Thread, dass Ihr auch ein Haus habt, noch mit Krediten belastet. Dadurch haben Deine Eltern doch auch Aufwendungen, z.B. für Reparaturen, Grundsteuer, Kreditraten-und Zinsen, um nur einige zu nennen. Laßt Euch einmal beim Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein beraten, damit Deine Mutti keine Steuernachzahlungen oder zumindest geringere hat! Den Lohnsteuerhilfeverein gibt es in allen Bundesländern. Tschüß! Elisabethh. |
#8
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo J. F.,
ja klar muss man das erst ausrechnen. Drum habe ich ja gesagt, zu einem Lohnsteuerverein. Getrennte Veranlagung geht nur, wenn beide die gleiche Lohnsteuerklasse haben bzw. man muss die dann so machen. Es kann trotzdem sein, dass unter dem Strich, wenn es nach Grundtabelle statt Splitting geht, ein steuerlicher Vorteil rauskommt. Es wird sich eher lohnen, wenn Rente und der Verdienst des Arbeitenden fast gleich ist. Es sind also mehrere Kriterien ausschlaggebend. Aber die Lohnsteuerhilfe wird auch etwas kosten. Also ein Rechenexempel. Gruss Altmann |
#9
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hall an Alle,
dankeschön für Eure lieben Tipps. Hab mich sehr gefreut Aber ich bitte Euch, wegen mir müsst ihr Euch nicht anblaffen. Bin doch über jeden Tipp dankbar. Meine Mama hat Lohnsteuerklasse 3 und dadurch ist die getrennte Veranlagung auch die schlechtere Variante. (Nachzahlung ist noch höher) Was meint Ihr denn zu diesem Antrag, dass man die nicht mehr machen muss? Liebe Grüße Jäcky |
#10
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Ach so Jaecky,
jetzt weis ich welchen Antrag Du meinst. Den gibt es schon noch, das ist die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung die Du beantragen kannst. Du findest das Formular im Net. Da muss man seine Einkünfte angeben und wenn die Beträge bis zu einer gewissen Höhe darunter liegen, entscheidet bzw. schickt Dir das Finanzamt diese Bescheinigung für 3 Jahre zu. Du brauchst dann keine Erklärung mehr abgeben und auch auf eventuelle Sparzinsen keine Kapitalertragsteuer mehr zahlen. Gruss Altmann |
#11
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo Ihr Lieben,
im Forum Rechtl. und Finanzielles ist es immer sehr schwierig, die Grenze zwischen Beratung und Erfahrungsaustausch zu ziehen. Beratung ist uns ganz klar nicht erlaubt, wir sind hier ja nur interessierte Laien. Insofern fände ich es gut, wenn wir hier einen Cut machen könnten. Jaecky hat verschiedene Tipps auf Beratungsstellen bekommen. Dieser Fall ist ja nun kein ganz einfacher und da können wir Laien nicht weiterhelfen. Lieben Gruß Dirk-Gütersloh als Moderator
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallöchen an Euch alle!
Möchte mich nochmal für Eure netten Mails und Tipps bedanken. Werde mal ein paar Sachen probieren, mal sehen ob was klappt. Danke und sonnige Grüße |
#13
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AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo,
ich würde mich nicht als Laie bezeichnen. Ich praktiziere das alles selbst, ich brauche dazu keinen Steuerberater. Aber wer sich nicht auskennt, muss sich natürlich Hilfe dazu holen. Wollte nur eine Hilfestellung geben. Gruss Altmann |
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